Baugrubenabsicherung – schützt Menschenleben, die Baustelle und den Verkehr!
Als Baugrube wird die Grundlage für beinahe jegliche Gebäude oder bauliche Anlagen gesehen. Die Böschung ist der „Hang“ einer Baugrube, der, wenn ungesichert, die gesamte Baugrube zuschüttet. Dabei können sowohl Arbeiter als auch die gesamte bereits ausgehobene Fläche verschüttet werden. Daher ist es unumgänglich, dass eine ordnungsgemäße Baugrubenabsicherung angebracht wird.
Was beeinflusst den möglichen Einsturz einer Baugrube?
Neben der Art des Erdreichs, des Baus, beeinflussen vor allem das Grundwasser oder Schichtwasser und die Wasserhaltung. Als Baugrubenumschließung stehen verschiedene Varianten zur Auswahl, die je nach den örtlichen Gegebenheiten zur Anwendung kommen. Egal, welche gewählt wird, muss zwischen dem Böschungsfuß und der Außenwand des im Bau befindlichen Gebäudes ein lichter Arbeitsraum sein (0,5 Meter). Zwischen dem Baugrubenverbau und der Außenwand muss ein lichter Raum von 0,6 Meter sein. Sind die Verhältnisse vor Ort günstig und es soll eine Bitumendickbeschichtung angebracht werden, empfiehlt sich ein lichter Raum von 1,0 bis 1,5 Metern.
Unterschiedliche Zugänge zur Baugrube
Eine Baugrube besitzt selten rundum gerade Wände, da das Arbeiten damit erschwert wird. Deshalb ist es gängige Praxis, die Seitenflächen zu Böschungen abzuschrägen. Auch das zählt zur Baugrubenabsicherung. Somit können auch Baufahrzeuge zufahren und abladen. Darüber hinaus ist durch das Abschrägen die Einsturzgefahr minimiert, solange keine größeren Mengen an Wassereinbrüchen (Oberflächenwasser) zu erwarten sind.
Der jeweilige Böschungswinkel hängt von den Wasser- und Bodenverhältnissen ab, welche durch gesetzlichen Vorgaben geregelt werden. Oberhalb der Böschung muss ein großer Streifen von Lasten freigehalten werden, um ein Abrutschen des Erdreichs zu verhindern. Bermen als Abtreppung eignen sich bei hohen Böschungen. Diese verhindern das Abrutschen von Material und werden in vorgegebenen Abständen angebracht und ebenfalls einer vorgegebenen Breite entsprechen. Dienen sie darüber hinaus dem Begehen, muss die Breite angepasst werden.
Die Standsicherheit einer Böschung ist ebenfalls durch die gesetzlichen Normen geregelt. Standsicherheit bedeutet, dass das Erdreich nicht nachgeben darf, wenn jemand an der Böschung steht. Diese muss nachgewiesen werden, wenn die Böschung in einer bestimmten Höhe über dem Grubenfuß liegt, der angeführte Böschungswinkel größer sein soll, schwierige Wasser- und Bodenverhältnisse vorliegen, wenn die Baustelle gefährdet sein könnte, die Böschungskante durch Lasten, die die vorgegebenen kN/qm übersteigen, belastet wird, die Geländeoberfläche außerhalb eine größere Neigung als 1:10 aufweist oder die Böschungskante weniger als einen Meter mit Fahrzeugen befahren werden muss.
Der Baugrubenverbau als Sicherungsmethode
Bei beengten Verhältnissen oder Wasser- und Bodenverhältnisse keine Böschung möglich machen, muss ein Verbau als Baugrubenabsicherung ausgeführt werden. Der Verbau muss die Standsicherheit garantieren sowie eine Senkung oder ein Nachrutschen des Erdreichs verhindern. Es wird zwischen weichen und steifen, verformungsarmen Verbauarten unterschieden.
Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von NGT Neue Gründungstechnik Spezialtiefbau GmbH, nachgelesen werden.